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SozialrechtDie Berner Rechtsberatungsstelle gewährleistet qualifizierte Rechtsberatung für Menschen, die von Armut betroffen sind. Hier der Link zum Kontaktformular Sozialhilfe. Urteil des Bundesgerichts i.S. J. gegen IV-Stelle Bern 9C_342/2008 vom 20. November 2008 Das Schweizerische Bundesgericht anerkennt, dass die Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not als "eine gemeinnützige Organisation, welche einer bedürftigen Person im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung Rechtsbeistand leistet, ohne hiefür Beiträge, Prämien oder sonst eine Entschädigung zu verlangen, die verfassungsrechtliche Aufgabe des Staates übernimmt, den Mittellosen den Zugang zum gerichtlichen Rechtsschutz zu ermöglichen. Die Organisation steht anstelle des Staates gleichsam für die Bedürftigkeit ein" (BGE 135 I 1, Ziff. 7.3) . |
Willkür im Staate Bern, hier weiter lesen Vollzug der Sozialversicherungen Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe, SKOS-Richtlinen |
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| Berner Rechtsberatungsstelle, Eigerplatz 5, 3007 Bern, Tel: 031 385 18 20 Fax: 031 385 18 21 | |||