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Unbegleitete minderjährige Asylsuchende Kontakt |
AsylrechtDie Berner Rechtsberatungsstelle gewährleistet qualifizierte Rechtsberatung für Asylsuchende, die im Kanton Bern leben. Auf der Grundlage der geltenden Gesetze bietet sie als Fachstelle Asylsuchenden und interessierten Dritten Rechtsauskünfte in Fragen des Asylverfahrens und der Regelung des Aufenthaltsstatus. In einzelnen Fällen wird die anwaltschaftliche Vertretung im Asyl- und Wegweisungsverfahren übernommen. Allgemeine Chancen- und Vorgehensberatung für alle Asylsuchenden Diese kann in jedem Verfahrensstadium erfolgen. Sie umfasst insbesondere die Erklärung von negativen Asylentscheiden, das Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten und allenfalls die Weitervermittlung an RechtsanwältInnen oder an die Rückkehrberatung.
Anwaltschaftliche
Vertretung: In
unterstützungswürdigen Fällen und
bei gleichzeitiger
Fürsorgeabhängigkeit werden von uns Mandate zur rechtlichen Vertretung
im Asylverfahren übernommen. Unterstützungwürdig im Rahmen unserer
Tätigkeit sind Personen, die in ihrem Heimatland (z.B. wegen ihrer
Rasse, Religion oder politischen Anschauung) an Leib, Leben oder
Freiheit gefährdet sind. Sie haben aufgrund des geltenden Asylgesetzes
Anspruch auf Asyl (Artikel 3 AsylG) oder einen anderen Aufenthaltstatus in der der
Schweiz.
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Links
zu Institutionen
Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht Migrationsdienst des Kantons Bern Informationsstelle für Ausländerinnen und Ausländer isa Links zu rechtlichen Grundlagen Genfer Flüchtlingskonventionn GFK Asylgesetz vom 26.06.1998 (Stand 01.07.2013) Dublinverordnung II Dublinverordnung III (tritt in Kraft 01.01.2014) Europäische Menschenrechtskonvention EMRK Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer vom 16.12.2005 (Stand 1.07.2013) |
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| Berner
Rechtsberatungsstelle, Eigerplatz 5, CH-3007 Bern, Telefon 031 385 18
20, Fax 031 385 18 21, rbs.bern@bluewin.ch, Spendenkonto PC 60-333281-4 |
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