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Asylrecht

Die Berner Rechtsberatungsstelle gewährleistet qualifizierte Rechtsberatung für Asylsuchende, die im Kanton Bern leben. Auf der Grundlage der geltenden Gesetze bietet sie als Fachstelle Asylsuchenden und interessierten Dritten Rechtsauskünfte in Fragen des Asylverfahrens und der Regelung des Aufenthaltsstatus. In einzelnen Fällen wird die anwaltschaftliche Vertretung im Asyl- und Wegweisungsverfahren übernommen.


Allgemeine Chancen- und Vorgehensberatung für alle Asylsuchenden
Diese kann in jedem Verfahrensstadium erfolgen. Sie umfasst insbesondere die Erklärung von negativen Asylentscheiden, das Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten und allenfalls die Weitervermittlung an RechtsanwältInnen oder an die Rückkehrberatung.

Anwaltschaftliche Vertretung: In unterstützungswürdigen Fällen und bei gleichzeitiger Fürsorgeabhängigkeit werden von uns Mandate zur rechtlichen Vertretung im Asylverfahren übernommen. Unterstützungwürdig im Rahmen unserer Tätigkeit sind Personen, die in ihrem Heimatland (z.B. wegen ihrer Rasse, Religion oder politischen Anschauung) an Leib, Leben oder Freiheit gefährdet sind. Sie haben aufgrund des geltenden Asylgesetzes Anspruch auf Asyl (Artikel 3 AsylG) oder einen anderen Aufenthaltstatus in der der Schweiz.

















Links zu Institutionen


Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH

Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht

Bundesamt für Migration

Migrationsdienst des Kantons Bern

Informationsstelle für Ausländerinnen und Ausländer isa

Links zu rechtlichen Grundlagen



Genfer Flüchtlingskonventionn GFK

Asylgesetz vom 26.06.1998 (Stand 01.07.2013)

Dublinverordnung II

Dublinverordnung III (tritt in Kraft 01.01.2014)

Europäische Menschenrechtskonvention EMRK

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer vom 16.12.2005 (Stand 1.07.2013)

Berner Rechtsberatungsstelle, Eigerplatz 5, CH-3007 Bern, Telefon 031 385 18 20, Fax 031 385 18 21, rbs.bern@bluewin.ch, Spendenkonto PC 60-333281-4