Vertrauenspersonen für UMA
Ab 1. Januar 2015 gibt es einen
Zuständigkeitswechsel bezüglich der Beistandschaften bei unbegleiteten
minderjährigen Asylsuchenden (UMA), sowie Veränderungen in der
Betreuungsstruktur.
Die RBS wird weiterhin für die
Rechtsvertretung der Jugendlichen im Asylverfahren zuständig sein.
Weiter begleiten Sozialarbeiterinnen der RBS die UMA als
Vertrauenspersonen ab dem Moment der Ankunft im Kanton Bern bis zur
Ernennung von amtlichen Beiständen (Vgl. Art. 17 Abs. 3 AsylG). Neben
der Vertretung der Interessen der UMA werden im Rahmen dieser
Begleitung Vorabklärungen betreffend dem Unterstützungs- und
Betreuungsbedürfnis der UMA vorgenommen, zu Handen der neuen Fachstelle
UMA der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Emmental.